AGB
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1. Allgemeines
Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten gemäß § 24 AGBG und für die gesamte Geschäftsverbindung mit unseren Kunden. Der Käufer erkennt sie für den vorliegenden Vertrag und alle zukünftigen Geschäfte als verbindlich an. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt.
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2. Angebot und Lieferung
Unsere Angebote sind freibleibend. Bei unvorhersehbaren, unvermeidbaren und außergewöhnlichen Störungen verlängert sich die Lieferfrist angemessen, maximal jedoch um sechs Monate. Der Käufer kann nach Ablauf der verlängerten Frist schriftlich eine Nachfrist von mindestens drei Wochen setzen und bei Nichterfüllung vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, uns oder unseren Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Teillieferungen sind zulässig.
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3. Preise
Die Berechnung erfolgt zu den am Tag der Lieferung geltenden Preisen, sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wurde. Bei Abruf- oder Terminaufträgen sind wir berechtigt, den Preis für die gelieferte Menge oder die gesamte vereinbarte Menge zu berechnen.
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4. Zahlung
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Bei Gefährdung der Zahlung können wir die gesamte Forderung sofort fällig stellen.
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5. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache erfolgt für uns. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit anderen Gegenständen erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen Gegenständen. Der Käufer verwahrt die Sache unentgeltlich für uns.
Der Käufer darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb veräußern, jedoch nicht verpfänden oder sicherungsübereignen. Forderungen aus dem Weiterverkauf tritt der Käufer in Höhe unseres Rechnungspreises an uns ab. Der Käufer ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, solange er nicht in Zahlungsverzug gerät oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.
Bei Zahlungsverzug oder Gefährdung unseres Sicherungsinteresses hat der Käufer auf unser Verlangen die Schuldner von der Abtretung zu benachrichtigen und uns alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu übermitteln. Der Käufer hat uns Zutritt zu den Unterlagen und zur Vorbehaltsware zu gewähren.
Wir verpflichten uns, Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Der Käufer hat uns den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen und uns bei der Intervention zu unterstützen. Die Kosten hierfür trägt der Käufer.
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6. Verpackung und Versand
Die Verpackung erfolgt nach handelsüblichen Gesichtspunkten. Sonder- und Ersatzverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Der Käufer trägt die Versandkosten.
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7. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Werk oder Lager verlässt. Alle Sendungen erfolgen auf Gefahr des Käufers und sind gegen Transportschäden versichert. Die Kosten hierfür trägt der Käufer.
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8. Mängelhaftung und Schadenersatz
Die Ware wird in der bei Lieferung üblichen Ausführung und Beschaffenheit geliefert. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Empfang zu prüfen und Mängel schriftlich zu rügen. Gewährleistungsansprüche verjähren 30 Tage nach Lieferung. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach unserer Wahl Instandsetzung oder Ersatzlieferung. Weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, es sei denn, uns oder unseren Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
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9. Instandsetzungen
Eine Instandsetzung erfolgt ohne Gewähr, wenn kein Mängelbericht vorliegt. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind nach deren Entdeckung schriftlich zu rügen; anderenfalls gilt die Ware als genehmigt. Schadenersatzansprüche werden nur entsprechend Ziffer 8 Absatz 4 Satz 4 anerkannt.
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10. Sonstige Schadenersatzansprüche
Schadenersatzansprüche des Käufers gegen uns sind ausgeschlossen, soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Pflicht zur Last fällt.
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11. Verbot der Aufrechnung und des Zurückbehaltungsrechts
Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
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12. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung
Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung belaufen sich auf 25% des Nettowarenwerts, soweit kein höherer oder geringerer Schaden nachgewiesen wird.
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13. Warenkennzeichnung, Schutzrechte
Veränderungen unserer Waren und Kennzeichnungen, die als Ursprungszeichen des Käufers oder eines Dritten gelten könnten, sind unzulässig. Bei Verletzung von Schutzrechten Dritter an der verkauften Ware erwirken wir nach unserer Wahl eine Lizenz oder ersetzen die Ware. Weitergehende Ansprüche haften wir nach Maßgabe von Ziffer 10. Für nicht vertragsgemäße Verwendung der Ware übernehmen wir keine Haftung. Bei nach Angabe des Käufers gefertigter Ware übernehmen wir keine Haftung für die Verletzung fremder Schutzrechte, es sei denn, uns oder unseren Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
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14. Wirksamkeit – Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen bleibt unberührt, sollten einzelne Bedingungen nicht zur Anwendung gelangen.
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15. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Uster ZH, wenn der Käufer Vollkaufmann ist. Erfüllungsort ist Uster ZH.
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16. Anwendbares Recht
Für diese Bedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen gilt das Schweizer Recht. Das Einheitliche UN-Kaufrecht ist nicht anzuwenden.
Einkaufsbedingungen
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Unsere Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten gemäß § 24 AGBG. Für unsere Bestellungen – auch für alle künftigen – gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lieferanten gelten nicht. Mündliche Bestellungen und Abreden sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung rechtswirksam.
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Preise
Die Preise sind inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer anzugeben und gelten frei der von uns benannten Empfangsstelle. Zölle, Abgaben, Transport-, Verpackungs- und Versicherungskosten sowie sonstige Nebenkosten werden nur gesondert vergütet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Verpackungsmaterial wird bei Rücksendung gutgeschrieben.
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Lieferung
Die in unserer Bestellung genannten Liefertermine sind verbindlich. Der Lieferant hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn er einen Termin nicht einhalten kann. Wir sind berechtigt, vorzeitig gelieferte Waren auf Rechnung und Gefahr des Lieferanten zurückzusenden oder bei Dritten einzulagern. Bei unvorhersehbaren und außergewöhnlichen Umständen, die die Abnahme der Lieferungen verhindern, verschiebt sich der Abnahmezeitpunkt um die Dauer der Behinderung. Ist die Abnahme länger als sechs Monate nicht möglich, sind beide Teile berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
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Abwicklung
Allen Sendungen sind ein Packzettel und ein Lieferschein mit Angabe unserer Bestell- und Sachnummer beizufügen. Ohne diese Angaben wird die Annahme der Ware verweigert.
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Leistungsort
Der Lieferant hat die bestellte Ware auf seine Gefahr an die von uns benannte Empfangsstelle zu liefern.
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Warenannahme und -prüfung
Die Empfangsquittung erfolgt unter Vorbehalt der Prüfung auf Maßhaltigkeit, Menge und Qualität. Wir sind berechtigt, die Prüfung im Stichproben-Verfahren durchzuführen und bei Überschreitung der zulässigen Grenzqualitätswerte die Ware vollständig zurückzuweisen oder auf Kosten und Gefahr des Lieferanten zu prüfen und Ersatz der mangelnden Teile zu verlangen. Minder- oder Falschlieferungen sowie offensichtliche Mängel werden innerhalb von zehn Tagen gerügt. Nicht offensichtliche Mängel werden innerhalb von zehn Tagen nach Entdeckung gerügt.
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Rücksendungen
Die Rücksendungen beanstandeter Waren erfolgen unter Rückbelastung des Rechnungsbetrages auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Ersatzlieferungen sind erneut in Rechnung zu stellen.
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Gewährleistung
Der Lieferant leistet volle Gewähr für tadellose Arbeit und sachgemäße Ausführung. Die Ware muss den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Mängel berechtigen uns, nach unserer Wahl den Kaufpreis zu mindern, Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht auf Schadenersatz bleibt vorbehalten.
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Neuester technischer Stand der Ware
Der Lieferant ist verpflichtet, die bestellten Waren stets auf dem neuesten Stand der Technik zu halten. Technische oder geschmackliche Änderungen sind uns zur Genehmigung vorzulegen. Verbilligungen durch Produktionssteigerung oder Rationalisierung sind uns gutzuschreiben.
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Schutzrechte
Der Lieferant gewährleistet, dass durch die Lieferung und Benutzung der bestellten Gegenstände keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Er hat uns von allen Ansprüchen freizustellen, die aus einer solchen Verletzung geltend gemacht werden. Bei Benutzung von Schutzrechten Dritter hat der Lieferant dafür zu sorgen, dass die Benutzung in allen relevanten Ländern erlaubt ist.
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Zahlung
Die Zahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang unter Abzug von 2% Skonto oder 30 Tagen netto. Mit der Zahlung ist weder eine Anerkennung noch ein Verzicht auf Gewährleistung verbunden.
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Rechnung
Die Rechnung ist unverzüglich nach Versand der Ware unter Angabe unserer Bestellnummer und Sachnummer zu erteilen und in zweifacher Ausfertigung an unsere Anschrift zu richten. Sie darf den Sendungen nicht beigefügt sein.
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Abtretung
Die Abtretung von Forderungen gegen uns ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung wirksam.
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Vertraulichkeit
Sämtliche Unterlagen, die wir dem Lieferanten zur Angebotsabgabe oder zur Durchführung eines Auftrags überlassen haben, bleiben unser Eigentum und dürfen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Diese Unterlagen oder Gegenstände sind uns nach Ausführung der Bestellung kostenlos zurückzusenden. Erzeugnisse, die nach diesen Unterlagen hergestellt sind, dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung weder direkt noch in Verbindung mit anderen Erzeugnissen Dritter angeboten oder geliefert werden.
Der Lieferant verpflichtet sich, die bei der Ausführung unserer Bestellungen erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen ausschließlich für unsere Bestellungen zu verwenden und Dritten gegenüber geheim zu halten. Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht nicht, wenn es sich um allgemein bekanntes Wissen handelt.
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Wirksamkeit – Salvatorische Klausel
Sollten einzelne dieser Bedingungen nicht zur Anwendung gelangen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.
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Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Uster ZH, wenn der Verkäufer Vollkaufmann ist. Erfüllungsort ist Uster ZH.
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Anwendbares Recht
Für diese Einkaufsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen gilt das Schweizer Recht. Das Einheitliche UN-Kaufrecht ist nicht anzuwenden.​​​​
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